Stiften, Helfen & Nachlass regeln
Die Elisabeth-Hülsmann-Stiftung würde ihre Arbeit gerne intensivieren. Aufgrund der rechtlichen Lage als gemeinnützige Stiftung darf das Stiftungskapital nicht angegriffen werden; nur Kapitalerträge können ausgegeben werden. Daher ist die Stiftung auf Spenden und Zustiftungen angewiesen.
Sowohl Zustiftungen und Spenden sind steuerlich absetzbar. Bis zu einem Betrag von 200,00 Euro reicht ein Bankauszug für die Vorlage beim Finanzamt. Darüber hinaus kann die Elisabeth Hülsmann-Stiftung auch entsprechende Bescheinigungen ausstellen.
Ihre Zustiftungen und Spenden können Sie auf folgendes Konto überweisen:
Elisabeth Hülsmann-Stiftung
Sparkasse Hamm
IBAN: DE 38 4105 0095 0004 0736 80
BIC: WELADED1HAM
Einmalig spenden
Sie möchten einmalig spenden? Dann überweisen Sie bitte den von Ihnen vorgesehenen Betrag unter Angabe ihrer vollständigen Adresse auf unsere obenstehende Bankverbindung.
Spenden zu besonderen Anlässen
„ Spenden statt Geschenke“ lautet das Motto wenn
- ein runder Geburtstag
- ein Jubiläum
- ein Straßen- oder Nachbarschaftsfest o.ä. ansteht und Gutes gefördert werden soll
- oder auch im Trauerfall nach dem Motto „Spenden statt Blumen“
Und so geht`s. Wer zu diesen Gelegenheiten spenden möchte, überweist den vorgesehenen Betrag selbst an die Elisabeth Hülsmann-Stiftung. Ein praktischer Hinweis: Benennen Sie bitte schon in der Einladung das obenstehende Konto und Ihr persönliches Kennwort.
Bitte vergessen Sie nicht auf dem Überweisungsträger Ihre vollständige Adresse anzugeben! Gerne übersenden wir Ihnen auf Wunsch eine Liste mit den Namen der Spenderinnen und Spender und informieren Sie über den eingegangenen Spendenbetrag.
Stiften
Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital und leisten so einen langfristigen Beitrag zu einer wirkungsvollen Hilfe.
Mit einem Testament helfen
Sie möchten mit Ihrem Vermögen Bleibendes schaffen und Gutes für die Zukunft bewirken? Dann legen Sie selbst in Ihrem Testament fest, wieviel Sie aus Ihrem Nachlass (Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien) an die Elisabeth Hülsmann-Stiftung vererben möchten.
Die Stiftung ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und somit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Das heißt: Ihr Erbe oder Vermächtnis kommt vollständig bei der Elisabeth Hülsmann-Stiftung an.
Ihr Testament können Sie handschriftlich verfassen oder hierfür auch einen Notar hinzuziehen. Damit Ihr „letzter Wille“ auch umgesetzt wird, sollten Sie das Testament beim Amtsgericht hinterlegen.
Als Unternehmen unterstützen
Ihr Unternehmen möchte sich sozial engagieren und die Arbeit der Elisabeth Hülsmann-Stiftung fördern?
Die Stiftung hat es sich vorrangig zur Aufgabe gemacht, benachteiligte und hilfsbedürftige und in Not geratene Personen als auch öffentliche und private Institutionen, die dem Gemeinwohl dienen, zu unterstützen. Helfen Sie mit!
Gerne veröffentlichen wir mit einer Einverständniserklärung in unserem Internetauftritt zu stiftenden oder spendenden Firmen mit Ihrem Firmenlogo.