Unsere Ziele & Aufgaben
Gemäß Stiftungsordnung sind folgende Aufgaben zu erfüllen: Im Raum Hamm (Westf.) und Umgebung widmet sich die Stiftung der Jugend- und Altenhilfe sowie der Unterstützung
von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck ist die Förderung der Jugendhilfe und der Altenhilfe sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch
1. die Förderung von Maßnahmen, die der Hilfe für Kinder und Jugendliche zur Erlangung geistiger Fähigkeiten sowie zur Pflege seelischer und körperlicher Gesundheit aus der Sicht eines ganzheitlichen Menschenbildes dienen;
2. die Förderung von Maßnahmen, die dazu beitragen, älteren Menschen zu helfen, ihre geistige du körperliche Beweglichkeit zu erhalten;
3. die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO.
Der Stiftungszweck soll insbesondere im Bereich Hamm/Westfalen und ihrem Umkreis verwirklicht werden.
Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke.
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Stifterin und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Stiftung. § 58 Nr. 5 AO bleibt unberührt.